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Bier
2,00 €
Es sind verschiedene Biersorten vorhanden ! Achtung ! Bei dem Verkauf von alkoholischen Getränken ist der Personalausweis bzw. ein gültiges Ausweisdokument vorzuzeigen, wenn das Kantinenpersonal darum bittet. Sollte kein Ausweis vorliegen, so ist das Kantinenpersonal nicht in der Lage, das alkoholische Getränk herauszugeben. Gesetzeslage: § 9 JuSchG Alkoholische Getränke (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen 1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, 2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.